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Sehr geehrte Interessentin,
sehr geehrter Interessent,

tun Sie Ihrer Gemeinde etwas Gutes, in dem Sie schon heute für morgen vorsorgen.

Schaffen Sie in Ihrem Haushalt finanzielle Freiräume, in dem Sie durch meine Unterstützung Ihre Versicherungsbeiträge möglicherweise drastisch senken und dabei verbesserten und vor allem bedarfsgerechten Versicherungsschutz genießen.

Machen Sie sich fit für die Zukunft und realisieren Sie gemeinsam mit mir, den Experten für EU-weites oder nationales Vergabeverfahren, Ihr persönliches Versicherungsmanagment.

Bundesweit Beratung und Durchführung nationaler oder EU - Ausschreibungen für Kommunen

Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Rolle des Sachverständigen oftmals Versicherungsmaklern zugeteilt wurde.

Die Einschaltung eines Versicherungsmaklers kann rechtlich mit erheblichen Problemen verbunden sein, da dieser ein mittelbares bzw. unmittelbares wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Vergabeverfahrens hat und somit die Gefahr einer Interessenkollision gegeben ist (vgl. § 6 Nr. 3 VOL/A).

Ist der Makler, um beispielsweise einen Interessenkonflikt zu vermeiden – rein als Berater tätig, verstößt er somit gegen Art. 1, § 1 Satz 1 Nr. 2 des Rechtsberatungsgesetzes. Dieses besagt, dass nur der Versicherungsberater die Beratung in Sachen Versicherungen durchführen darf.

So haben die Oberlandesgerichte (OLG) Rostock (1999), Düsseldorf (2000), Celle (2001) und zuletzt Schleswig (2002) erhebliche Grenzen für die Verfahrensbegleitung durch einen Makler gezogen. Auch wenn es sich bei allen Beschlüssen um Einzelfälle handelte, haben die Gerichte grundsätzliche Ausführungen gemacht, die zwar kein „Per-se-Verbot“ für eine Maklerbeteiligung darstellen; ihr Einsatz ist aber vergaberechtlich weitgehend mit einem Risiko verbunden.

Die von einigen Kommunen bislang praktizierte umfassende Betreuung durch einen Versicherungsmakler mit der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sowie der anschließenden Verwaltung der Versicherungsverträge ist demnach mit den vergaberechtlichen Grundsätzen der Wettbewerbsfreiheit und Chancengleichheit nicht vereinbar.

Ebenso das nicht ausschreiben von Versicherungsleistungen ist inzwischen mehrfach gerügt und teilweise sogar mit hohen Geldbussen belegt worden.


Informationen

In Zeiten knapper kommunaler Kassen wird die Reduzierung der Ausgaben zu einer immer bedeutenderen Aufgabe.

Die meisten kommunalen Träger unterliegen jedoch der europaweiten Ausschreibungsverpflichtung.

Die bisher den Markt dominierenden öffentlichen Versicherer besitzen wenig Interessen an einer Ausschreibung.

Man befürchtet die Prämienerosion und den damit verbundenen Umsatzverlust.

Das Umdenken in Richtung eines reinen Risikoträgers hat dort außerdem bisher nur sehr rudimentär stattgefunden.

Als Lösung haben ich ein Bausteinsystem:

Risiko-, Schaden- und Vertragsanalyse

In einem ersten Schritt wird die Preiswürdigkeit des bisherigen Versicherungs- vertrages festgestellt und in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht enthält eine Ausschreibungsempfehlung.

Objektanalyse

Die zu versichernden Objekte werden durch die Kommune erfasst und durch mich mit weiteren Informationen versehen.

Erstellung Vergabeunterlagen

Die Objektliste wird zusammen mit dem neuen Versicherungs- vertragswerk formuliert und vorgelegt.

Ausschreibung mit Zuschlag.

Diese Module können einzeln abgefordert werden.

Es können außerdem Schäden und Versicherungsverträge verwaltet und bei Bedarf analysiert werden.

Vorgehensweise

Die Vorgehensweise bei der Einführung eines kommunalen Versicherungsmanagements unterteilen ich in 6 Entwicklungsphasen.

Dadurch haben Sie die Möglichkeit, durch Mitarbeit und Übernahme von Aufgaben, den Beratungsumfang in den einzelnen Phasen und somit auch die Kostenbelastung für die Gemeinde mitzubestimmen.

Phase 1 Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes
Phase 2 Durchführung einer Erfolgsprognose
Phase 3 Vorbereitung der Ausschreibung/Erstellung der Verdingungsunterlagen
Phase 4 Begleitung der Ausschreibung / Beantwortung von aufklärenden Bieterfragen
Phase 5 Auswertung der Angebote/Abgabe einer Zuschlagsempfehlung
Phase 6 (nach Zuschlag) Begleitung der Gespräche mit dem erfolgreichen Bieter

Der Rundum-Service:

Der Versicherungsberater Holger Ludolf zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass - je nach Bedarf der Kommune - eigene Versicherungsbedingungen für die unterschiedlichsten Versicherungssparten entwickeln, damit Sie wirklich nur für die tatsächlichen und vor allem nur für die versicherungswürdigen Risiken Beiträge bezahlen.

Referenzen

Fragen Sie mich über bereits durchgeführte Beratungen sowie Ausschreibungen bei Kommunen.

Gerne übersenden ich Ihnen Referenzen und Ansprechpartner in den Kommunen, die ich beraten habe.

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