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Der Versicherungsberater muß nicht teuer sein!

Wievel kostet eine Beratung?

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.
Ob eine Rechtsberatung "teuer" ist, bemisst sich nicht am Honorar.
Viel teurer kann es werden, wenn Sie auf die Beratung verzichten.
Auch ich kann meinen Mandanten die Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise hingegen sind für mich selbstverständlich.
Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier eine Übersicht der verschiedenen Vergütungsmodelle.
Falls Ihnen noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Versicherungsberatung ist Rechtsberatung.

Dem entsprechend ist die Beratung des Versicherungsberaters mit einem Honorar im Rahmen des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes (RVG) zu vergüten. Grundlage der Gebühr ist entweder der Gegenstandswert oder, weil dieses für die Versicherungsberatung häufig keine sach- und leistungsgerechte Abrechnung nach Gegenstandswerten ermöglicht, werden Zeithonorare im Rahmen einer Honorarvereinbarung (§ 4 RVG) vereinbart.

Die aktuellen Stundensätze und das voraussichtliche Honorar nenne ich Ihnen gern, sobald ich Ihr Anliegen kenne und den Umfang der Beratung einschätzen kann.

 


Erstberatung

Das » ERSTE BERATUNGSGESPRÄCH « VV 2100 - VV 2102 RVG

Hinter der sog. Erstberatung verbirgt sich ein - mündlicher oder schriftlicher - erster Rechtsrat eines Anwalts, eines Versicherungs- oder anderen Rechtsberaters auf Basis des zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhalts.

Dabei gilt es für den Mandanten zu beachten, dass der Zeitansatz für die Erteilung der Erstberatung regelmäßig einen Tätigkeitsumfang von ca. 60 Minuten bedeutet.

Daher wird sich die Ratserteilung vom Umfang und der Prüfungsintensität her im Rahmen dieses Zeitfensters bewegen.

Die Erstberatungsgebühr beträgt maximal nach dem Zeitaufwand 190,00 Euro

Der Mandant ist deshalb gut beraten, wenn er dem Rechtsberater vorab den Sachverhalt (möglichst schriftlich) aufbereitet und Unterlagen (am Besten in Kopie) zur Verfügung stellt.


außergerichtliche Beratung und Vertretung

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig Streitwert abhängig.

Auch eine Pauschalvergütung wie auch ein Stundenhonorar kann vereinbahrt werden.


Noch etwas in eigener Sache


„Was nichts kostet ist nichts wert“, sagt der Volksmund und behält insofern Recht als sich die qualifizierte Rechtsauskunft eines Versicherungsberaters von dessen unverbindlicher Gefälligkeitsäußerung in einem Punkt ganz wesentlich unterscheidet:

Nämlich in der Haftung!

Wollen Sie nur eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung, so haftet der Versicherungsberater hierfür nach § 675 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht!

Legen Sie jedoch Wert auf die Rechtsverbindlichkeit eines juristischen Rates, um sich mit Ihrer Entscheidung nach diesem richten zu können, so müssen Sie - verständlicherweise - dafür auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlen.

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