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"Das Fernsehmagazin über den Beruf des Versicherungsberaters"

Der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater bietet eine gute - in der Regel die beste - Möglichkeit, unabhängig und umfassend über das Angebot am Markt informiert zu werden. Auf den ersten Blick ist die Beratung auch teuer, tatsächlich sind hier aber die Kosten für das Honorar gut angelegt, verhindert das doch, dass Sie mit einem falschen Versicherungsvertrag über Jahre Tausende oder Zehntausende von Euro (das ist zum Beispiel bei Lebensversicherungen häufig der Fall) verlieren beziehungsweise - ohne es zu wissen - für Provisionen ausgeben.

WISO rät : Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Es ist auf die Dauer billiger, einmalig ein Honorar für eine gute Beratung durch einen Versicherungsberater zu zahlen als dauerhaft überhöhte Prämien und versteckte Provisionen. Außerdem vermeiden Sie so den Abschluss von Versicherungen, die Sie in Wirklichkeit gar nicht brauchen oder die Sie unwissentlich vielleicht sogar doppelt abgeschlossen haben. Die Scheu vieler Verbraucher, Geld für eine sachkundige und neutrale Beratung aufzuwenden, muss oft teuer bezahlt werden.

Übrigens, die Beratung bei einem Versicherungsberater ist gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken, fragen Sie doch einfach mal einen Versicherungsberater dazu!

Versicherungsberater in Wikipedia

Versicherungsberater/innen beraten und betreuen Selbstständige, Firmen, Privatkunden und Behörden bedarfs- und personenorientiert über alle Formen der Individualversicherung. Sie erstellen Risikoanalysen für ihre Mandanten, beraten über den Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist und vertreten ihre Mandanten im Schadensfall gegenüber dem jeweiligen Versicherer. Sie prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherern und vertreten aktiv deren Interessen bei Schadensregulierungen.

Dabei üben sie eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus, die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen ist ihnen gesetzlich verboten (§ 34 e GewO). Auf Wunsch erhält der Mandant Namen und Adressen der in Frage kommenden Versicherer mitgeteilt. Eine der Hauptaufgaben ist es, durch eigene Maßnahmen des Versicherungsnehmers, situationsangemessenen Versicherungsschutz so günstig wie möglich zu erhalten. Nach Meinung der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands der Versicherungsberater e.V. sind viele Bürger falsch, zu hoch oder zu teuer versichert.

Versicherungsberater: Ein rechtsberatender Beruf

Kein Verkauf von Versicherungsverträgen, keine Versicherungsvermittlung.
Dafür steht der Beruf des Versicherungsberaters.

In aller Klarheit:
Nicht für den Versicherer bin ich da, ausschließlich Ihre Interessen vertrete ich.

Als Versicherungsberater ein kompetenter Wegbegleiter im Versicherungsdschungel.

Anders als Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler, die von den Versicherungsunternehmen eine Provisionen oder eine Courtage für den Abschluss von Verträgen beziehen, erhält der Versicherungsberater von dem Mandanten ein Honorar.

Dies garantiert Anbieterunabhängigkeit und Neutralität des Versicherungsberaters.

Auf die besondere Bedeutung dieses Berufs hat schon das Bundesverfassungsgericht hingewiesen und herausgestellt, dass „die Notwendigkeit einer objektiven und von jeglicher Interessenbindung an die Versicherungswirtschaft freien Beratung in Versicherungsfragen vorhanden ist und dieser Beruf auch für die Zukunft erhalten werden” müsse. In einer Entscheidung hat das OLG München am 16.11.2006 klar gestellt, dass die Berufsbezeichnung "Versicherungsberater" geschützt ist und die Verwendung ausschließlich den Erlaubnisinhabern vorbehalten bleibt.

Versicherungsberatung ist Rechtsberatung.
Die Versicherungsberatung darf seit dem 22. Mai 2007 von einem Versicherungsberater nur ausgeübt werden, der die Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) von der zuständigen Industrie- und Handelkammer (IHK) erhalten hat.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende Sachkunde nachweist.
Mit der Erlaubnis durch die IHK erlischt die Zulassung durch den zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Art. 1 § 1 Abs.1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz.

Genießen Sie 100-prozentige Neutralität
Dem Versicherungsberatern ist es gesetzlich verboten
* Versicherungen zu verkaufen
* Provisionen oder sonstige Zuwendungen von Versicherungsgesellschaften zu erhalten
* direkte oder indirekte Bindungen zu Versicherungsunternehmen einzugehen
* uns in Abhängkeiten jeglicher Art zu begeben, die die Berufsausübung beeinträchtigen, beeinträchtigen könnten oder auch nur einen solchen Anschein erwecken und dadurch Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben.

Diese Unabhängigkeit versetzt uns in die Lage, Ihnen nicht nur die besten, sondern auch die kostengünstigsten Versicherungen von nahezu allen am deutschen und europäischen Versicherungsmarkt tätigen Unternehmen herauszufiltern.

Sie erhalten durch uns den bestmöglichen Versicherungsschutz.
Egal ob Verbraucher, Selbstständige, Firmen und Industrie oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen - Sie werden absolut bedarfsgerecht und kompetent in Ihren Versicherungsangelegenheiten beraten.

Versicherungen maßgeschneidert, profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung!
Ich prüfe Ihre bestehenden Versicherungen auf Preis, Leistung und mögliche günstigere Alternativen und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer Versicherungsverträge - Angefangen bei Ihrer persönlichen Bedarfsanalyse über die Angebotsrecherche und Verhandlung mit den Versicherungsunternehmen bis hin zum fertigen Versicherungspaket.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr derzeitiger Versicherungsschutz der richtige ist?
Gehen Sie auf Nummer sicher! Als Sachverständiger für Versicherungsangelegenheiten erstelle ich Ihnen ein Gutachten, dass Ihnen sachlich und verständlich die Vor- und Nachteile Ihres bestehenden Versicherungsschutzes aufzeigt.

Ihre Anlaufstelle im Schadensfall - damit Sie zu Ihrem Recht kommen
Ich helfen Ihnen im außergerichtlichen Verfahren zu Ihrem Recht zu kommen.
Bei jedem Schaden ist die Einleitung der notwendigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt unerlässlich für eine zufriedenstellende Regulierung.
Hier ist versicherungsrechtliches Wissen ebenso gefragt wie versicherungskaufmännische Praxiserfahrung.

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